LITERATUR
Literatur zum deutschen Telekommunikationsmarkt
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Literatursammlung zum deutschen Telekommunikationsmarkt zur Verfügung. Aufgrund der überragenden Relevanz für den gesamten Telekommunikationsmarkt liegt der Schwerpunkt dieser Sammlung aktuell im Bereich des Frequenzvergabeverfahrens der Bundesnetzagentur.
13. SEKTORGUTACHTEN TELEKOMMUNIKATION DER MONOPOLKOMMISSION
Die Monopolkommission bekräftigt, dass sie eine Auktion auslaufender Frequenznutzungsrechte weiterhin für die volkswirtschaftlich sinnvollste Allokationsmöglichkeit hält. Aufgrund der aktuellen Marktumstände spricht sie sich ausnahmsweise dennoch für eine Verlängerung aus. Diese solle jedoch maximal drei Jahre umfassen. Grundlegend empfiehlt die Monopolkommission, den Mobilfunknetzbetreibern eine diskriminierungsfreie Zugangsverpflichtung gegenüber Diensteanbietern aufzuerlegen, um die Wettbewerbsintensität auf dem Markt zu fördern. Eine Verlängerung ohne zusätzliche Wettbewerbsförderung hält die Monopolkommission „aus verfassungs- und EU-beihilfenrechtlichen Gründen [für] problematisch“, da ein beschränkter Kreis von Mobilfunknetzbetreibern einen wirtschaftlichen Vorteil vom Staat erhält.
BUNDESNETZAGENTUR VERÖFFENTLICHT KONSULTATIONSERGEBNISSE ZU DEN "RAHMENBEDINGUNGEN EINER ÜBERGANGSENTSCHEIDUNG"
Die Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen von Unternehmen, Politik, Behörden und NGOs veröffentlicht, wobei sich ein deutliches Meinungsbild im Hinblick auf eine notwendige Wettbewerbsförderung einstellt.
So fordert ein breites Bündnis von Telekommunikationsunternehmen in ihren Stellungnahmen eine Diensteanbieterverpflichtung und wird dabei von Verbänden wie BREKO, vzbv, VKU, BUGLAS, MVNO Europe und dem Hotelverband Deutschland unterstützt. Darüber hinaus kritisiert u.a. die rheinland-pfälzische Landesregierung die von der BNetzA vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wettbewerbsförderung als nicht weitgehend genug – auch die bayerische Landesregierung und das Bundeskartellamt kritisieren die vorgeschlagene „Angebotspflicht“ und fordern stattdessen eine wirksame Diensteanbieterverpflichtung.
GEMEINSAME UNTERNEHMENSSTELLUNGNAHME ZUR VERGABE VON MOBILFUNKFREQUENZEN DURCH DIE BUNDESNETZAGENTUR
In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern 34 TK-Unternehmen die Bundesnetzagentur auf, „an ihrem Vorhaben zur Wettbewerbsförderung festzuhalten und Rahmenbedingungen für die nachhaltige Marktpositionierung eines vierten Mobilfunknetzbetreibers sowie eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung als frequenzregulatorische Maßnahme vorzusehen.“
Unter den 34 unterzeichnenden Unternehmen finden sich nationale und internationale Vorleistungsnachfrager, Geschäftskundenanbieter, IoT-Anbieter, Glasfaser ausbauende Unternehmen sowie kommunale Versorger.
STELLUNGNAHME DES LANDES RHEINLAND-PFALZ IM FREQUENZVERGABEVERFAHREN
Zu den „Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung“ kommentiert das Land Rheinland-Pfalz (Auszug):
„Auch weisen wir darauf hin, dass die Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte insbesondere im begehrten Flächenspektrum, den Marktzutritt für neue Mobilfunknetzbetreiber für lange Zeit erheblich behindert. Vor diesem Hintergrund bitten wir die BNetzA eine Verlängerungsentscheidung mit wettbewerbsfreundlichen Vorgaben für den Zugang zu Vorleistungsprodukten zu verbinden. Dementsprechend wäre ein Verhandlungsgebot zur übergangsweisen Ermöglichung von National Roaming eine möglicherweise hilfreiche, wenngleich aber noch nicht ausreichende Erwägung der BNetzA. Zur Förderung des Dienstewettbewerbs stellt die im Positionspapier vorgeschlagene Angebotsverpflichtung gegenüber Diensteanbietern ebenfalls keinen ausreichenden Ansatz dar. Sie wäre im Mindesten dahingehend zu konkretisieren, dass weitere Bedingungen an das auf Basis der Verpflichtung gemachten Angebots gestellt werden (Fairness, Marktüblichkeit, Diskriminierungsfreiheit). Auch müssten die Strukturen und Prozesse für eine konsequente Durchsetzung der Bedingungen geschaffen werden. Dazu zählt die Wahrnehmung der Rolle einer streitbeilegenden Stelle durch die BNetzA.“
STELLUNGNAHME DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT IM FREQUENZVERGABEVERFAHREN
Zu den „Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung“ kommentiert das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft (Auszug):
„Die Bundesnetzagentur hat zutreffend festgestellt, dass sich starke Diensteanbieter positiv auf die Wettbewerbssituation auswirken. Im Hinblick darauf ist auch die von der Bundesnetzagentur anvisierte Angebotspflicht nicht ausreichend. Der faire und diskriminierungsfreie Zugang von Diensteanbietern und MVNO zum Vorleistungsmarkt kann nur durch einen konkreten Zugangsanspruch sichergestellt werden. Eine echte Diensteanbieterverpflichtung, mit einem Abschluss- und Kontrahierungszwang, zu 4G- und 5G-Mobilfunkdienste ist entscheidend, um den Wettbewerb nachhaltig zu stärken.“
STELLUNGNAHME DES BUNDESKARTELLAMTES IM FREQUENZVERGABEVERFAHREN
Zu den „Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung“ kommentiert das Bundeskartellamt (Auszug):
„Das Bundeskartellamt vertritt nach wie vor die Position, dass eine Förderung des wirksamen Wettbewerbs auf der Diensteanbieterebene in dem oligopolistisch geprägten Mobilfunkmarkt anzustreben ist. Für diese Förderung bedarf es einer durchsetzbaren Diensteanbieterverpflichtung. Das bestehende Verhandlungsgebot ersetzt diese nicht.“
STELLUNGNAHME DES VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND E.V. IM FREQUENZVERGABEVERFAHREN
Zu den „Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung“ kommentiert der vzbv (Auszug):
„Vor dem Hintergrund einer Frequenzverlängerung muss die Bundesnetzagentur entsprechend wirksame Verpflichtungen in größerem Umfang für Netzbetreiber festlegen. Nur so kann der Infrastrukturausbau und Wettbewerb deutlich gefördert werden. Der vzbv fordert daher die Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung.“
STELLUNGNAHME VON BREKO, BUGLAS, MVNO EUROPE UND VKU IM FREQUENZVERGABEVERFAHREN
Zu den „Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung“ kommentieren die Verbände (Auszug):
„Als effektive Abhilfemaßnahme gegen die strukturell bedingten Wettbewerbsdefizite im Mobilfunkmarkt kommt allein die Auferlegung einer Verpflichtung eines (insbesondere mit Blick auf die eigenen Vertriebskanäle der etablierten MNO) diskriminierungsfreien Zugangs vor Vorleistungen für Diensteanbieter und MVNO in Betracht. Das bisherige Verhandlungsgebot hat zu völlig unbefriedigenden Wettbewerbsergebnissen geführt und den etablierten MNO erhebliche Spielräume zur Verfahrensverschleppung und Verzögerung gelassen. Die weiteren in dem Konsultationspapier angeregten Maßnahmen, wie eine Berichtspflicht oder eine Angebotspflicht, stellen lediglich flankierende Maßnahmen oder eine Variante der gescheiterten Verhandlungspflicht dar und versprechen daher keinen weitergehenden Erfolg.
Als einzige geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme zur dringend erforderlichen Wettbewerbsförderung im deutschen Mobilfunkmarkt, aber auch mit Blick auf den Markt für Bündelprodukte, bleibt daher die Auferlegung einer echten Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung gegenüber den drei etablierten Mobilfunknetzbetreibern.“
13. SEKTORGUTACHTEN TELEKOMMUNIKATION (2023) DER MONOPOLKOMMISSION (GIGABIT-ZIELE DURCH WETTBEWERB ERREICHEN!)
In ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation befasst sich die Monopolkommission ausführlich mit den Zuständen im Telekommunikationsmarkt und mit der Frequenzvergabe durch die Bundesnetzagentur. Dabei hält sie eine Auktion zur Vergabe der Mobilfunkfrequenzen für die beste Option – kommt aufgrund der außergewöhnlichen Umstände auf dem Markt jedoch zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung ausnahmsweise sinnvoll sein kann. Zwei Gründe sprächen für eine Verlängerung. Erstens könne die jetzt auslaufenden Frequenzen wenige Jahre später gemeinsam mit anderen wichtigen Frequenzen vergeben werden. Zweitens solle vor einer Versteigerung absehbar sein, ob der Mobilfunknetzaufbau von 1&1 so gelingt, wie ursprünglich vorgesehen. Gleichzeitig solle die Verlängerung nach Ansicht der Monopolkommission möglichst kurz sein und maximal drei Jahre bis Ende des Jahres 2028 umfassen. Die Belange der übrigen Wettbewerber seien zu beachten.
„Selbst eine kurze dreijährige Verlängerung schadet dem Wettbewerb und sollte durch eine Wettbewerbsförderung abgemildert werden“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Jürgen Kühling.Die Monopolkommission empfiehlt daher, dass die drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber für die Dauer der Verlängerung verpflichtet werden, Wettbewerbern diskriminierungsfrei den Zugang zu ihren Netzen anzubieten.
TÄTIGKEITSBERICHT 2021/2022 DES BUNDESKARTELLAMTES
Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Tätigkeitsbericht 2021/2022 für eine Diensteanbieterverpflichtung ausgesprochen. Mit der Verankerung einer Diensteanbieterverpflichtung bei der nächsten Frequenzvergabe solle Nachfragern von Mobilfunkvorleistungen ein „konkreter Zugangsanspruch“ vermittelt werden.
Das Bundeskartellamt stellte außerdem klar: „Grundsätzlich ist anzunehmen, dass eine komplette Verweigerung von nachgefragten Mobilfunkvorleistungen seitens der Netzbetreiber ein Verstoß gegen deutsches Kartellrecht darstellen könnte.“
VATM-MARKTANALYSE DEUTSCHLAND 2023
Die Marktanalyse 2023 enthält die finalen Kennzahlen zum Telekommunikationsmarkt 2022.
BESCHLUSS DES BEIRATS BEI DER BUNDESNETZAGENTUR ZUR FREQUENZVERGABE (19.06.2023)
Der aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Ländervertretern bestehende Beirat bei der Bundesnetzagentur hat am 19.06.2023 einen Beschlussvorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einstimmig beschlossen. In dem Beschluss erkennt der Beirat die Notwendigkeit funktionierenden Wettbewerbs an und stellt fest, dass mehr Wettbewerb u.a. positive Auswirkungen auf die angebotene Qualität habe. Der Beirat stellt darüber hinaus fest: „Ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang von Diensteanbietern und Mobile Virtual Network Operators (MVNO) im Vorleistungsmarkt muss gesichert sein.“ In Form einer Prüfbitte wurde die Bundesnetzagentur aufgefordert, eine umfassende Information der aktuellen Marktsituation vorzulegen.
ACCESS-BASED COMPETITION AND INVESTMENT IN MOBILE NETWORK MARKETS - EVIDENCE FROM GERMANY AND SPAIN
Wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen von Zugangsverpflichtungen auf Infrastrukturinvestitionen in Mobilfunknetzen in Deutschland und Spanien (engl.):
This article examines the effect of access obligation on mobile network investment. Access obligation is a form of regulated network access in wholesale markets that commits MNOs to grant non-discriminatory access to MVNOs. While it is often claimed that such regulation might lower investment incentives of MNOs, this assertion has not yet been assessed by appropriate econometric methods. We implement an empirical DiD framework to investigate the link between access obligation and mobile network investment in Germany, where access obligation had been implemented for the 3G technology (but not for 4G and 5G), and in Spain, where access obligation had been introduced as a remedy for joint significant market power. Contrary to common claims, our results show that access obligation has not lowered mobile network investment in Germany and indeed increased investment in Spain.
TEFFICIENT INDUSTRY ANALYSIS #2 2023
In der zweiten tefficient Marktanalyse 2023 untersucht das Institut u.a. die effektiven Kosten pro genutztem GB im mobilen Datenvolumen. In dieser Untersuchung liegt Deutschland in der Spitzengruppe der Länder, in denen Verbraucher den höchsten Preis pro GB zu zahlen haben.
WETTBEWERBSDEFIZITE AUF DEM DEUTSCHEN MOBILFUNKMARKT
Wissenschaftliche Studie und BREKO-Unternehmensabfrage:
Die Studie kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber den Zugang zum 5G-Netz für Wettbewerber blockieren und das bei der 2019 von der Bundesnetzagentur auferlegte Verhandlungsgebot wirkungslos geblieben ist. 90% der für die Studie befragten Glasfaser-Netzbetreiber fordern daher, dass die Bundesnetzagentur den Mobilfunknetzbetreibern im Rahmen der anstehenden Frequenzzuteilung eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung auferlegt.
THE CONNECTIVITY CHALLENGE (BEARINGPOINT)
BEARINGPOINT untersucht mithilfe einer repräsentativen Befragung im Januar 2023 die Kundenzufriedenheit mit den Telekommunikationsnetzen in verschiedenen europäischen Ländern. Dabei werden die Mobilfunk- und Festnetzzufriedenheiten getrennt ausgewiesen. Deutschland schneidet in beiden Bereichen unterdurchschnittlich ab.
Mobilfunk: Nur 13% der Befragten sind mit den deutschen Mobilfunknetzen zufrieden. Im europäischen Durchschnitt liegt dieser Wert bei 54%. In einer europäischen Betrachtung, die den DACH-Raum unberücksichtigt lässt, liegt der Wert gar bei 75%.
Festnetz: Im europäischen Durschnitt geben 69% der Befragten an, dass sie mit ihren Festnetznetzen zufrieden sind. In Deutschland liegt dieser Wert bei nur 14%. Der europäische Durchschnitt ohne die DACH-Region beträgt 69%.
TEFFICIENT INDUSTRY ANALYSIS #1 2023
Mobile data – full year 2022: High data usage countries do better on ARPU-development than low-usage countries. Tefficient’s 36th public analysis of the development and drivers of mobile data compares the trends of 46 countries globally.
Die tefficient-Analyse zeigt u.a. auf, dass das von Verbrauchern durchschnittlich genutzte Datenvolumen (pro SIM-Karte) in Deutschland nur den vorletzten Platz im internationalen Vergleich einnimmt.
JAHRESBERICHT DER BUNDESNETZAGENTUR (2022)
Am 02. Juni 2023 hat die Bundesnetzagentur ihren Jahresbericht 2022 veröffentlicht. Darin beleuchtet sie Aktivitäten und Regulierungsentscheidungen in den Sektoren Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Der Bericht enthält aktuelle Daten und Analysen zum deutschen Telekommunikations- und Mobilfunkmarkt. So wird u.a. ab Seite 21 der deutsche Mobilfunkmarkt im Vergleich zu den Vorjahren betrachtet.
STUDY ON ASSESSING THE EFFICIENCY OF RADIO SPECTRUM AWARD PROCESSES IN THE MEMBER STATES, INCLUDING THE EFFECTS OF APPLYING THE EUROPEAN ELECTRONIC COMMUNICATIONS CODE
Die Studie der EU-Kommission zu nationalen Frequenzvergabeverfahren findet positive Auswirkungen von Wettbewerb auf den 5G-Rollout (Auszug):
„Wettbewerb erleichtert Investitionen und verbessert den 5G-Rollout“ lautet das Fazit einer von der EU-Kommission beauftragten Studie, die die von Mitgliedsstaaten durchgeführten Frequenzvergabeverfahren analysiert und diese u.a. im Hinblick auf wettbewerbsfördernde Aspekte ausgewertet hat. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse zur Wettbewerbsförderung sowie die Verlinkung der Studie ist auf den Unterseiten zu finden.
VATM-MARTKANALYSE DEUTSCHLAND 2022
Die Marktanalyse 2022 enthält die finalen Kennzahlen zum Telekommunikationsmarkt 2021.
JAHRESBERICHT DER BUNDESNETZAGENTUR (2021)
Am 03. Juni 2022 hat die Bundesnetzagentur ihren Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Darin beleuchtet sie Aktivitäten und Regulierungsentscheidungen in den Sektoren Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Der Bericht enthält aktuelle Daten und Analysen zum deutschen Telekommunikations- und Mobilfunkmarkt. So werden ab Seite 46 u.a. aktuelle Kennzahlen zur Datennutzung im Mobilfunknetz und zur Verbreitung des 5G-Mobilfunkstandards im Vergleich zu den Vorjahren betrachtet.
VERBÄNDEPAPIER ZUR FREQUENZVERGABE: BREKO, BUGLAS, VKU, MVNO EUROPE STELLEN WETTBEWERBSDEFIZITE AUF DEM DEUTSCHEN MOBILFUNKMARKT FEST UND FORDERN MVNO- & DIENSTEANBIETERVERPFLICHTUNG
Unter dem Titel „Wettbewerbsförderndes Potenzial der Frequenzvergabe nutzen und Verbraucherinteressen stärken“ haben sich die Branchenverbände BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.), BUGLAS (Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.), MVNO Europe und VKU (Verband kommunaler Unternehmen e.V.) für eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung als frequenzregulatorische Auflage für die bevorstehende Frequenzvergabe ausgesprochen.
12. SEKTORGUTACHTEN TELEKOMMUNIKATION (2021) DER MONOPOLKOMMISSION
In ihrem 12. Sektorgutachten Telekommunikation spricht die Monopolkommission Empfehlungen aus, wie der Wettbewerb auf der Netz- und der Diensteebene zum Vorteil der Endnutzerinnen und Endnutzer ausgebaut werden kann. Unter der Überschrift „Wettbewerbsfähigkeit der Diensteanbieter im Mobilfunkmarkt erhalten“ finden sich ab Seite 58 die zugehörigen Aussagen und Empfehlungen der Monopolkommission.
UPSTREAM REGULATION IN MATURE NETWORK INDUSTRY - AUSWIRKUNGEN DES DIENSTEWETTBEWERBS AUF MARKT-PREISE UND MARKT-INNOVATIONEN
Jun, Byun und Yeo kommen auf Grundlage einer Analyse skandinavischer Mobilfunkmärkte zu dem Schluss, dass sowohl eine höhere Anzahl von Diensteanbietern als auch das Vorhandensein einer Diensteanbieterverpflichtung an sich Preissenkungen bewirkt. Eine Intensivierung des Preiswettbewerbs durch Diensteanbieter erhöht auch die Anreize aufseiten der MNOs, sich durch Innovationen von ihren Wettbewerbern zu differenzieren.
ECONOMIC ANALYSIS OF THE INTRODUCTION OF THE MVNO SYSTEM AND ITS MAJOR IMPLICATIONS FOR OPTIMAL POLICY DECISIONS IN KOREA
Kim und Seol stellen in ihren Untersuchungen einen preissenkenden Einfluss des Markteintritts von Diensteanbietern fest.
VATM-MARKTANALYSE DEUTSCHLAND 2021
Die Marktanalyse 2021 enthält die finalen Kennzahlen zum Telekommunikationsmarkt 2021.
